„Bremer Denkmale“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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Nach dem [[Denkmalschutzgesetz (Bremen)|Bremer Denkmalschutzgesetz]] sollen im öffentlichen Interesse „… Kulturdenkmäler wissenschaftlich erforscht, gepflegt, geschützt und erhalten“ werden, als wichtige Sachzeugnisse und identitätsstiftende Teile unserer von Menschenhand gestalteten und historisch gewachsenen Umwelt. sind. Das Landesamt schreibt dazu: „Sie sind erlebbare materialisierte Dokumente vergangener Zustände und Epochen, und sie halten als kollektives Gedächtnis die Erinnerung an die Vielfalt sozialer Lebensgestaltungen, künstlerischer Vorstellungen oder technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten mit authentischem materiellem Substrat wach.“

In Bremen wurde die erste Denkmalliste 1917 von der Bürgerschaft beschlossen. Bis zum Zweiten Weltkrieg erfolgten sechs weitere Einträge. Außer Verlusten durch den Zweiten Weltkrieg gab es Streichungen erhaltener Gebäude in der Nachkriegszeit. Die Liste von 1973 berücksichtigte in wesentlich größerem Maße neuzeitliche Bauten und wurde seitdem kontinuierlich erweitert.<br />

In Bremen erfolgten die Eintragungen in die Denkmalliste kontinuierlich ab 1973.<br />

In Bremerhaven wurden Gebäude seit 1976 – zunächst nur zögerlich – in die Denkmalliste eingetragen. Seit 2000 nahm die Zahl der Eintragungen erheblich zu.