„Lore Maria Peschel-Gutzeit“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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1994 wurde sie zur Nachfolgerin von [[Jutta Limbach]] als Justizsenatorin in [[Berlin]] in den Senat [[Eberhard Diepgen]]s ([[Senat Diepgen III]]) berufen.

Aus diesem Amt schied sie 1997 aus, um erneut das Justizressort in Hamburg zu übernehmen, diesmal unter [[Ortwin Runde]] (SPD) in einer Koalition mit [[Bündnis 90/Die Grünen]]. Nach dem Verlust der Regierungsmehrheit 2001bei der ([[Bürgerschaftswahl in Hamburg 2001|Bürgerschaftswahl in Hamburgam 23. September 2001]]) schied Peschel-Gutzeit aus dem Amt und kehrte der Politik den Rücken.

Während ihrer Tätigkeit als Justizsenatorin in Hamburg, Berlin und anschließend wieder in Hamburg legte Peschel-Gutzeit ihren Schwerpunkt auf die rechtliche Durchsetzung der im [[Grundgesetz]] verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau. Obwohl sie auf heftige Gegenreaktionen stieß, konnte sie dementsprechende Gesetzesvorlagen verwirklichen, z.&nbsp;B. die sogenannte ''[[Lex]] Peschel'' (§ 92 [[Bundesbeamtengesetz|BBG]]), in der festgeschrieben wurde, dass Beamte aus familiären Gründen Teilzeitarbeit leisten können. Ebenfalls setzte sie sich in einem Artikel der ''Neuen Juristischen Wochenschrift'' für das „Wahlrecht von Geburt an“ ein, ausgeübt bis zur Volljährigkeit durch die Eltern.<ref>[[Jakob Augstein]]: Wählerschicht in Windeln, in: Süddeutsche Zeitung, 23. Oktober 1997, S.&nbsp;5. Vgl. auch [[Manfred Günther (Psychologe)|Manfred Günther]]: ''Hilfe! Jugendhilfe''. Rheine 2018, S. 69</ref>