„Wolff von Gudenberg“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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Zeile 16: 1542 kündigte ihnen der Graf von Waldeck die Pfandschaft über den mainzisch-waldeckschen Teil der Herrschaft Itter, und 1562 kündigte Landgraf [[Philipp I. (Hessen)|Philipp]] von Hessen die auf den hessischen Teil. Die Wolff von Gudenberg hatten die Herrschaft ziemlich ausgebeutet, und ihre Einkünfte standen in keinem Verhältnis mehr zur ursprünglichen Pfandsumme. Sie wehrten sich zwar in langen Prozessen vor dem hessischen [[Hofgericht]] in [[Marburg]] und dem [[Reichskammergericht]] in [[Speyer]], mussten aber schließlich nachgeben und zogen sich auf ihre verbliebenen Güter in [[Höringhausen]] zurück. Zu den Burgen und Orten, die einmal ganz oder teilweise im Besitz der Wolff von Gudenberg waren, gehören: [[Mederich (Wüstung)|Mederich]], [[Meimbressen]], [[Thalitter]] und die [[Itterburg]], [[Vöhl]], [[Höringhausen]] und die dortige [[Wasserburg Höringhausen|Wasserburg]], das [[Wasserschloss Elmarshausen]]. == Wappen == |