„Blauschillernder Feuerfalter“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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== Gefährdung und Schutz ==

Die Art ist durch die Trockenlegung und Verwaldung von Feuchtwiesen stark gefährdet und teilweise vom Aussterben bedroht. Deswegen ist sie in der [[Bundesartenschutzverordnung]] als "streng geschützt" aufgeführt. Zudem genießt die Art auch europarechtlich besonderen Schutzstatus und wird in den Anhängen II („Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“) und IV („Streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse“) der [[Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)|Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]] der [[EU]] geführt. In Deutschland ist sie in der [[Rote Liste gefährdeter Arten]] als "vom„vom Aussterben bedroht (Kategorie 1)" gelistet,<ref name="Buna"/> in mehreren Bundesländern ist die Art bereits als ausgestorben geführt.<ref name="SchmD"/> In Österreich wird die Art als „vom Aussterben bedroht“ (CR) eingestuft.<ref>Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.): ''Rote Listen gefährdeter Tiere Österreichs. Checklisten, Gefährdungsanalysen, Handlungsbedarf. Teil 1: Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Wasserkäfer, Netzflügler, Schnabelfliegen, Tagfalter'' Böhlau Verlag, Wien 2005, ISBN 3-205-77345-4</ref>

== Literatur ==