Chauffeur


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Ein Chauffeur (auch: Schofför, weibl., besonders in der Schweiz: Chauffeuse, auch Fahrer) ist ein Fahrer von Fahrzeugen. In der Regel wird damit aber nur der berufsmäßige Führer von Personenkraftfahrzeugen gemeint (z.B. Dienstwagen, Taxichauffeur). Im Gegensatz zum Berufskraftfahrer handelt es sich dabei nicht um ein staatlich anerkanntes Berufsbild. In der Schweiz und in Österreich werden Fahrzeugführer im allgemeinen als Chauffeur oder Lenker bezeichnet. Insbesondere bei öffentlichen Verkehrsmitteln spricht man – anders als in Deutschland – nicht vom Busfahrer sondern vom Buschauffeur.

Mit dem Einsatz von Pkws steht er in der Nachfolge des Kutschers. Im engeren Sinne meint man damit den Fahrer, der im Auftrag einer Person, eines Unternehmens oder Dienststelle für die Beförderung von Personen im Arbeitsverhältnis steht.


Etymologie

Etymologisch ist das Wort aus dem Französischen chauffeur für Heizer entlehnt. Ursprünglich verstand man unter dem Chauffeur einen Lokführer, der auch als Heizer und Mechaniker tätig war.


Aufgabengebiete in der Gegenwart

Das Aufgabengebiet eines Chauffeurs lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche aufteilen:

  • Privatchauffeur
  • Dienstwagenfahrer, Vorstandsfahrer bzw. Chefkraftfahrer
  • Chauffeur bei einem Limousinenservice

In allen der drei genannten Bereichen gehört zur Tätigkeitsbeschreibung :

  • Das Führen des Fahrzeuges.
  • Die Pflege des Wagens .
  • Kleinere Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Prüfen und Nachfüllen von Schmierstoffen, Kühlmittel und Waschwasser

Je nach Aufgabenbereich ist ein entsprechendes Wissen in den Bereichen Auftreten und Umgangsformen, Fahrsicherheit, Personenschutz und Erste Hilfe dienlich.


Privatchauffeur

Unter Privatchauffeuren versteht man den persönlichen Fahrer einer wohlhabenden Privatperson. Dieses Thema wurde in dem Film Miss Daisy und ihr Chauffeur aufgegriffen. Abhängig von den persönlichen Qualifikationen ist es nicht unüblich, dass der Chauffeur auch den Stellenwertes eines Butlers hat, Hunde ausführt oder im Bereich des Gartens und für Botengänge zur Verfügung steht.

Dienstwagenfahrer

Dienstwagenfahrer arbeiten bei Firmen oder Behörden. Firmenfahrer, die dem Vorstand zur Verfügung stehen, werden in der Regel als „Vorstandsfahrer“ bezeichnet. In der Regel haben nur die Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsleitung persönliche Fahrer. Den Mitglieder aus dem gehobenen Management steht ggf. eine Fahrbereitschaft zur Verfügung, bei welchen je nach Verfügbarkeit Fahrer angefordert werden können. Diese Tätigkeit des "Vorstandsfahrers" ist eng mit den gegebenenfalls beigestellten Sicherheitskräften und dem in der Vorstandsassistenz tätigen Personal verzahnt.

Bei größeren Behörden gibt es meistens eine Fahrbereitschaft. Während in der Vergangenheit meist die Leiter der obersten Behörden und die von Ober- und Mittelbehörden persönliche Fahrer hatten (sog. „Chefkraftfahrer“) begann man zum Jahrtausendwechsel dazu überzugehen, Chefkraftfahrer nur noch den Leitern der obersten Behörden und weitere Leiter herausgehobener Dienststellen (z.B.: Bundespräsident, Bundeskanzler, Ministerpräsident, Minister, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Präsident von Bundestag und Bundesrat, Präsident eines Rechnungshofes) zuzuteilen.

Dem deutschen Bundespräsident wird dieses Privileg auf Lebenszeit eingeräumt.

Die anderen Dienststellenleiter müssen auf den Fahrzeugpark zugreifen. Ihnen wird jedoch meist ein Fahrzeug und ein Fahrer zur bevorzugten Benutzung bereitgestellt.

Chauffeur eines Limousinenservices

Der Chauffeur eines Limousinenservices steht nationalen und internationalen Gästen in seiner Heimatstadt zu Diensten. Er übernimmt die Aufgaben der vorgenannten Chauffeure, für die Zeit in der die Gäste in der Stadt ist. Darüber ist der Limousinenchauffeur in gewisser Hinsicht auch als Concierge tätig und übernimmt die Reservierungen und Buchungen. Von dem Restauranttisch, über Konzertkarten bis hin zum Geschäftsreiseflugzeug. Verhandlungssicheres Englisch ist hierfür unabdingbar.


Arbeitszeiten

Die Tätigkeit des Chauffeurs ist sehr zeitintensiv. Der Einsatz kann unabhängig von der Uhrzeit, an sieben Tagen in der Woche notwendig sein. Eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 60 Stunden ist nicht unüblich. Neben diesen Punkten ist absolute Diskretion über in der Limousine, im Büro, im Haus gesehenes und gehörtes geboten.

Bei Behördenkraftfahrern ist die Arbeitszeit durch Tarifverträge auf 10–12 Stunden für Chefkraftfahrer begrenzt.