„Deutscher Reisepass“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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====Zweitpass====

[[Image:DDR_Reisepass.jpg|right|200px|thumb|Reisepass der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]].]]

Bei nachvollziehbarer Begründung kann ein Zweitpass, evtl. Drittpass beantragt werden. Beispiele wären Reiserouten durch Länder, die in Feindschaft stehen und bei Vorhandensein eines Stempels des jeweils anderen Landes die Einreise verweigern, wie israelische Stempel bei anschließendem Besuch von arabischen Ländern (ausgenommen Ägypten und Jordanien). Oder man ist beruflich (z.B. als [[Journalist]]) auf mehrere Pässe angewiesen, um sich frei bewegen zu können, während der andere Pass bei [[Botschaft (Diplomatie)|Botschaft]]en zur Visumserteilung ist. Nach den deutschen Vorschriften ist im Extremfall die Ausstellung von bis zu zehn gültigen Reisepässen gleichzeitig möglich, allerdings haben die zusätzlichen Pässe eine Gültigkeit von fünf Jahren oder weniger.