„Diskussion:Paris Hilton“ – Versionsunterschied – Wikipedia


Article Images

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt

Jerry Kotton

(Diskussion | Beiträge)

9 Bearbeitungen

Zeile 1:

{{Vandalismussperre}}

{{löschen}}

Abgesehen davon, dass ein einziger Absatz eines Gesetzesparagrafen hier kein eigenes Lemma erhalten sollte (selbst der § 218 ist nur ein Redir), geht es in diesem Artikel nicht um den Paragrafen selber, sondern um einen singulären, damit in Verbindung stehenden, Vorgang. Das ist für mich als Artikel nicht sauber und nicht sinnvoll. --[[Benutzer:Scooter|Scooter]] <small> [[Benutzer Diskussion:Scooter|<span style="color:#0000FF"><sup>Sprich!</sup></span>]] </small> 10:08, 17. Mai 2007 (CEST)

'''§ 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes''' besagt in der seit dem [[1. Januar]] [[2000]] geltenden Fassung, dass ein Deutscher grundsätzlich seine [[Staatsangehörigkeit]] verliert, wenn er auf seinen Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt. Zuvor trat der Staatsangehörigkeitsverlust nur ein, wenn der Betroffene zudem seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland hatte.

== Medienberichte ==

In die Schlagzeilen geriet der betreffende Paragraphenabsatz erst 2005, als bekannt wurde, dass ca. 50 000 [[türkisch]]stämmige Deutsche wohl zum größten Teil in Unkenntnis der Neufassung des betreffenden Absatzes ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren hatten, weil sie nach dem 1. Januar 2000 neben der deutschen auch wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hatten. Am 7. Februar 2005 - wenige Monate vor Fristablauf am 30. Juni, nach welchem die ursprünglich bereits deutschen Staatsbürger sogar nicht einmal mehr ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hätten erlangen können und hätten ausreisen müssen - wurde die Problematik durch einen [[FAZ]]-Bericht ''48 000 Türken verlieren deutschen Pass?'' allgemein bekannt. Hiernach beherrschte das Thema mehrere Wochen lang die deutschsprachige vor allem aber die deutsch-türkisch Presse. In einigen türkischsprachigen Medien wurde suggeriert, der türkische Staat hätte auch ohne Betreiben der jeweiligen Personen Deutschtürken mit auschließlich deutschem Pass nach 2000 wieder eingebürgert, was in der türkischstämmigen Bevölkerung Deutschlands für große Verunsicherung sorgte.

== Quellen ==

*http://www.radiobremen.de/magazin/gesellschaft/migration/doppelpass/

*http://www.migrationsrecht.net/gesetzgebung-auslaenderrecht/doppelte-staatsbuergerschaft-tuerken-deutscher-pass-ade.html

*http://www.bteu.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=588&mode=thread&order=0&thold=0

[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]]

[[Kategorie:Deutschland]]

== Existenzberechtigung ==