„Fahrzeugbrief“ – Versionsunterschied – Wikipedia


Article Images

Zeile 7:

Der '''Fahrzeugbrief''' (auch ''Kfz-Brief'', in [[Österreich]] ''[[Typenschein]]'' bzw. ''[[Einzelgenehmigung]]'', in der [[Schweiz]] ''[[Fahrzeugausweis]]'') ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines [[Kraftfahrzeug]]s für den öffentlichen [[Straßenverkehr]].

Der Kraftfahrzeugbrief wurde in Deutschland bereits mit der ''Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr'' vom 11.&nbsp;April 1934<ref>[[Reichsgesetzblatt|RGBl]] I 303</ref> zum 1. Mai 1934 eingeführt.<ref>Artur Bormann: ''Zur Einführung des Kraftfahrzeugbriefes.'' In: ''Verkehrstechnik'', 15. Jahrgang&nbsp;Jg., Nr. &nbsp;9 (5. Mai 1934), S. &nbsp;221–222.</ref> Nach dem Recht der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU) heißt der Fahrzeugbrief „[[Zulassungsbescheinigung]] Teil&nbsp;II“. Deutschland führte diese Zulassungsbescheinigung zum 1.&nbsp;Oktober 2005 mit der 38.&nbsp;Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein, um das geltende EU-Recht umzusetzen (siehe dazu {{§|1214|FZV_2011FZV|jurisbuzer}} [[FZV]]). Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Kraftfahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Über die konkrete Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (Anmeldung) wird ein [[Fahrzeugschein]] (jetzt EU-weit: „Zulassungsbescheinigung Teil&nbsp;I“) ausgestellt.

Zeile 15:

== Inhalt des Fahrzeugbriefs ==

Inhalte des Fahrzeugbriefs sind

* eine Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen [[Fahrzeug-Identifizierungsnummer]] (früher und auch heute noch verbreitet [[Fahrgestellnummer]] genannt)

* die Zuteilung eines [[Kraftfahrzeugkennzeichen]]s füran eine bestimmte Person (meist derden Eigentümer)

* die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen Zulassungsvorschriften eines EU-Staates ([[Betriebserlaubnis]]).

Zeile 23 ⟶ 22:

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das [[Kraftfahrzeug]] verfügungsberechtigt ist.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die [[Öffentliches Recht|öffentlich-rechtliche]] Verantwortung für das Fahrzeug. Eine [[Übereignung|Eigentumsübertragung]] am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein [[Traditionspapier]].<ref>BGH, Urteil vom 8. Mai 1978, Az. &nbsp;VIII &nbsp;ZR &nbsp;46/77, NJW 1978, 1854; [{{Webarchiv|url=https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1978-05-08/VIII-ZR-46_77 |wayback=20150108130257 |text=Volltext] }}</ref> Vielmehr steht das [[Eigentum]] am Brief in entsprechender Anwendung von {{§|952|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. {{§|952|bgb|juris}} BGB ist analog anzuwenden, da es sich beim Fahrzeugbrief um eine öffentlich-rechtliche und keine zivilrechtliche Urkunde handelt.

Nach ständiger Rechtsprechung des [[Bundesgerichtshof]] (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine [[Indiz]]funktion hinsichtlich des [[zivilrecht]]lichen Eigentums. So ist der [[Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten#Deutsches Recht|gutgläubige Erwerb]] eines Kraftfahrzeuges nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Kraftfahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion &nbsp;– daher steht auf diesem auch ausdrücklich, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde.

Weiterhin hat aber der Fahrzeugbrief auch Bedeutung für die Frage, ob bei einem Fahrzeugkauf ein [[Eigentumsvorbehalt (Deutschland)|Eigentumsvorbehalt]] im Sinne von {{§|449|bgb|juris}} BGB vereinbart wurde: Behält der Verkäufer den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurück, so ist dies als Indiz dafür zu werten, dass zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt gewollt war.<ref>BGH, Urteil vom 13. September 2006, Az. &nbsp;VIII &nbsp;ZR &nbsp;184/05, [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=37759&pos=0&anz=1 Volltext]</ref>

Befindet sich der Fahrzeugbrief im Auto, wird dieser Umstand als [[Fahrlässigkeit #Grobe und einfache FahrlässigkeitFahrlässigkeitsstufen|grobe Fahrlässigkeit]] gewertet. Diebstahlversicherungen lehnen es daher in der Regel ab, entsprechenden Ersatz zu leisten. Das [[Oberlandesgericht Köln]] urteilte jedoch, dass die Versicherung trotzdem zur Zahlung verpflichtet ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie beweisen kann, dass der Wagen nur wegen der darin befindlichen Papiere gestohlen wurde.<ref>OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2003, Az.:&nbsp;9&nbsp;W&nbsp;50/03, [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2003/9_W_50_03beschluss20030912.html Vollstext], umstritten</ref>

Die ''Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil&nbsp;I und Teil&nbsp;II''<ref>Verkehrsblatt 2005 S. &nbsp;188</ref> erläutert den Fahrzeugbrief und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen. Letztmals wurde 2006 die Richtlinie im [[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|Bundesgesetzblatt]] aktualisiert.<ref>BGBl. (Teil&nbsp;I) Nr.&nbsp;21 vom 29.&nbsp;April 2006</ref>

== Erläuterungen zu den Eintragungen in Deutschland ==

* Punkt 1: ''Fahrzeug- und Aufbauart'' (z.&nbsp#8239;B. Pkw geschlossen). Die sechsstellige Schlüsselnummer hat folgende Bedeutung:

** Ziffern 1 bis 4:

** Ziffern 5 und 6: Der [[Schadstoffschlüssel]] gibt Auskunft über die [[Schadstoffklasse]] (Euro 1, 3-Liter-Auto etc.) und bestimmt die Höhe der [[Kfz-Steuer]] und über Fahrverbote bei [[Ozonalarm]]

Zeile 41 ⟶ 40:

== Texteintragungen bei der Einführung des Kraftfahrzeugbriefes 1934 in Deutschland ==

# ''Art des Fahrzeugs: Personenwagen, Omnibus, Krankenwagen, Lastwagen, Kipper, Brennstoffkesselwagen, Zugmaschine, Sattelschlepper, Sonderfahrzeug: für Feuerlöschzwecke, für Straßenreinigung, für sonstige Zwecke''

# ''Fahrgestell: a) &nbsp;Hersteller, &nbsp; b) &nbsp;Fabriknummer, &nbsp; c) &nbsp;Baujahr''

# ''Antriebsmaschine: a) &nbsp;Art des Antriebs – Verbrennungsmaschine: Vergaser, Diesel, [[Glühkopfmotor]], [[Gasgenerator]] für Holz &nbsp;– für Kohle, Dampfmaschine, Elektromotor &nbsp; b) &nbsp;Leistung in PS &nbsp; c) &nbsp;Hubraum in cm³ (nur bei Verbrennungsmaschinen): Zahl der Zylinder, Durchmesser der Zylinder in mm, Kolbenhub in mm &nbsp; d) &nbsp;Fabriknummer e) &nbsp;Hersteller &nbsp; f) &nbsp;Takt: Zweitakt &nbsp;– Viertakt''

# ''Eigengewicht des Fahrzeugs in kg''

# ''Zulässige Belastung (außer bei Zugmaschinen) in kg &nbsp;– Tragfähigkeit des Fahrgestells (nur bei Lastwagen und Omnibussen) in kg''

# ''Zahl der Sitze (einschl. Führersitze und Notsitze) &nbsp;– Bei Personenwagen (Sitzplätze), bei Omnibussen (Sitzplätze, Stehplätze), bei Krankenwagen (Sitzplätze, Liegeplätze)''

# ''Art des Aufbaus: a) &nbsp;bei Personenwagen (Offen &nbsp;– Geschlossen &nbsp;– [[Cabriolet|Kabriolett]] &nbsp;– Roll- oder Schiebedach &nbsp; b) &nbsp;bei Lastwagen und [[Sattelschlepper]]n (Plattform &nbsp;– Offener Kasten &nbsp;– Geschlossener Kasten &nbsp;– Plane mit festem Spriegelgestell &nbsp;– Lose [[Spriegel]])''

# ''Maße über alles, bei Sattelschleppern einschl. aufgesatteltem Anhänger: Länge, Breite und Höhe des Fahrzeugs einschl. Verdeck oder Spriegel''

# ''Räder, Bereifung, Gleisketten: a) &nbsp;Rad- oder [[Gleiskette]]nantrieb? &nbsp; b) &nbsp;Zahl der Räder ohne Ersatzräder (Zwillingsräder sind einfach zu rechnen) &nbsp; c) &nbsp;Zahl der angetriebenen Achsen &nbsp; d) &nbsp;Art der Bereifung: einfach &nbsp;– doppelt: Luft &nbsp;– Elastik &nbsp;– Eisen &nbsp; e) &nbsp;Felgengröße (z.&nbsp#8239;B. 3,25 Ex17) &nbsp; f) &nbsp;Sind Greifer vorhanden? (nur bei Zugmaschinen): ja &nbsp;– nein''

# ''Kleinste Bodenfreiheit in mm''

# ''Bremsanlage: a) Art der Bremsen (Mechanisch &nbsp;– Druckluft &nbsp;– Saugluft &nbsp;– Hydraulisch) &nbsp; b) &nbsp;Hersteller &nbsp; c) &nbsp;Bei Druckluft Höhe des Bremsdruckes in atü &nbsp; d) &nbsp;Besteht Bremsanschluss zum Anhänger? ja &nbsp;– nein ''

# ''Ist Anhängevorrichtung vorhanden? Wenn ja: a) &nbsp;Art der Befestigung des Anhängers: Durchsteckbolzen &nbsp;– Zughaken &nbsp; b) &nbsp;Durchmesser des Durchsteckbolzens oder des Zughakens in mm &nbsp; c) Höhe der Anhängevorrichtung über der Fahrbahn in mm &nbsp; d) &nbsp;Größte Zugkraft (nur bei Zugmaschinen) in kg und km/h &nbsp;– auf der Straße &nbsp;– auf dem Acker ''

# ''Ist Seilwinde oder [[Spill]] vorhanden? (außer bei Personenwagen) ja &nbsp;– nein Wie angetrieben? Von Hand &nbsp;– Von Motor''

# ''Höchstgeschwindigkeit in km/h ''

# ''Achs- und Felgendruck in kg und kg/cm vorn &nbsp;– hinten in beladenen Zustand (nur bei Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 5,5&nbsp;t übersteigt; Felgendruck dabei nur, falls das Fahrzeug nicht mit Luftreifen versehen ist)''

# ''Laderaum (nur bei Lastwagen) &nbsp; a) &nbsp;Höchste innere Maße in mm Länge &nbsp;– Breite &nbsp;– Höhe &nbsp; b) Höhe der Ladefläche über der Fahrbahn in mm &nbsp; c) &nbsp;Ist Ladefläche mit Blech ausgeschlagen? ja &nbsp;– nein &nbsp; d) Sind Vorrichtungen zum Anbringen von Sitzen vorhanden? ja &nbsp;– nein''

# ''Bei Brennstoffkesselwagen a) &nbsp;Fassungsvermögen m³ &nbsp; b) &nbsp;An wievielwie viel Stellen kann gleichzeitig gezapft werden? &nbsp; c) &nbsp;Höhe der Zapfstellen über der Fahrbahn in mm &nbsp; d) &nbsp;Ist Vorrichtung zum mechanischen Füllen und Entleeren eingebaut? ja &nbsp;– nein''

# ''Listenpreis des fabrikneuen Fahrzeugs in [[Reichsmark|RM]]''

'':Die unterzeichnete Firma bescheinigt, daßdass das Fahrzeug in diesem Brief richtig beschrieben ist, zu der Gattung von Fahrzeugen mit dem Kennwort &nbsp;– Unterscheidungszeichen [] gehört und mit ihr in den in der Genehmigung gekennzeichneten Teilen übereinstimmt. Es wird versichert, daßdass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.''

== Siehe auch ==

[[Fahrzeugschein]]

== Weblinks ==

''Die unterzeichnete Firma bescheinigt, daß das Fahrzeug in diesem Brief richtig beschrieben ist, zu der Gattung von Fahrzeugen mit dem Kennwort – Unterscheidungszeichen … gehört und mit ihr in den in der Genehmigung gekennzeichneten Teilen übereinstimmt. Es wird versichert, daß das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.''

{{Wiktionary}}

== Einzelnachweise ==

Zeile 68 ⟶ 73:

[[Kategorie:Urkunde]]

[[Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht (Deutschland)]]

[[Kategorie:Straßenverkehr (Deutschland)]]