„Kinderfreibetrag“ – Versionsunterschied – Wikipedia
Article Images
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 117: Die steuerliche Entlastung des Einkommens, das für den Unterhalt eines Kindes aufzuwenden ist, wird in Deutschland in erster Linie über das [[Kindergeld (Deutschland)|Kindergeld]] bewirkt. Soweit das Kindergeld höher ist als die steuerlichen Entlastung, dient es der Förderung der Familien ({{§|31|estg|juris}} EStG). Der Kinderfreibetrag wird wirksam, wenn die sich daraus ergebende steuerliche Entlastung höher ist als das Kindergeld. Die Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags übersteigt bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen Seit 2004 genügt für die Anrechnung auf den Kinderfreibetrag der Anspruch auf Kindergeld, seit 2007 werden auch etwaige ausländische Ansprüche mit hineingerechnet. |