„Pflichtenheft“ – Versionsunterschied – Wikipedia
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Zeile 9: Nach [[VDI-Richtlinie]] 2519 Blatt 1 ist das Pflichtenheft die Beschreibung der Realisierung aller Kundenanforderungen, die im Lastenheft gefordert werden.<ref>{{Literatur |Autor=Ina Depprich |Titel=Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht |Auflage=2. |Verlag=Müller |Ort=Heidelberg |Datum=2011|ISBN=3-8114-3820-4}}</ref>
Das Pflichtenheft wird vom Auftragnehmer formuliert und auf dessen Wunsch vom Auftraggeber bestätigt.<ref name="Fittkau">{{Literatur |Autor=Thomas Fittkau |Titel=Ganzheitliches IT-Projektmanagement. Wissen, Praxis, Anwendungen |Verlag=Oldenbourg |Ort=München [u. a.] |Datum=2008 |ISBN=3-486-58567-3}}</ref> Idealerweise sollten erst nach dieser Bestätigung die eigentlichen Entwicklungs-/Implementierungsarbeiten beginnen. Der Auftragnehmer hat einen durch den Vertrag bestimmten Anspruch auf solche Bestätigung (Mitwirkungspflicht nach {{§|642|bgb|juris}} BGB). |