„Polizei Niedersachsen“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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== Auftrag ==

=== Aufgaben ===

Übergeordneter [[Polizeiliche Aufgabe|Auftrag]] ist die Gewährleistung der [[Öffentliche Sicherheit|öffentlichen Sicherheit]] und [[Öffentliche Ordnung|Ordnung]]. Als [[Strafverfolgungsbehörde]] gehthat sie gegen [[OrdnungswidrigkeitStraftat (Deutschland)|ordnungswidrigeStraftaten]] zu erforschen und [[Strafrecht|strafbare]]die HandlungenVerdunkelung vor,dieser ermitteltzu [[Täterverhüten<ref>{{Internetquelle |url=https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html#:~:text=Strafproze%C3%9Fordnung%20(StrafrechtStPO),Verdunkelung%20der%20Sache%20zu%20verh%C3%BCten. |Täter]]titel=§ 163 StPO - Einzelnorm |abruf=2024-08-15}}</ref>:{{Gesetzestext|§ 163 StPO (1) Die Behörden und analysiertBeamten Tatmuster.des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.}}Eine weitere Aufgabe ist die [[Gefahrenabwehr]] im Bereich der [[Innere Sicherheit|inneren Sicherheit]], das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von [[Rechtswidrigkeit|rechtswidrigen]] Handlungen jeder Art. Im Rahmen der [[Verkehrsüberwachung]] regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der [[Helfer vor Ort|Notfallhilfe]] ([[Notruf]]). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die [[Kriminalprävention]], um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.

=== Rechtsgrundlagen ===