„Ritualmordlegende“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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=== Erfolglose Schutzbemühungen ===

Das [[Papsttum]] vertrat gegenüber den Juden vom 12. bis ins 20. Jahrhundert das aus der Substitutionstheologie abgeleitete Prinzip der doppelten Schutzherrschaft gegenüber den Juden: Einerseits mussten sie sich den Christen unbefristet unterwerfen, erhielten weniger Rechte und getrennte Berufs- und Wohnbereiche, andererseits sollten sie die Überlegenheit der katholischen Kirche bestätigen und für die [[Judenmission]] verfügbar bleiben. Daher verboten die Päpste [[Calixtus II.]] ([[Sicut Judaeis]], 1120) und [[Innocenz III.]] (''Licet perfidia Judeorum'', 1199) den Christen, die Juden zu ermorden und zu verfolgen. Einige dieser [[Päpstliche Bulle|Schutzbullen]] bezogen sich explizit auf Ritualmordlegenden. Während des zweiten [[Kreuzzug]]s (1147–1149) verurteilte der Abt [[Bernhard von Clairvaux]] in Briefen an Bischöfe die Zerrbilder angeblicher Mordlust der Juden an Christen. Dem folgten [[Gregor IX.]] (1233) und einige spätere Päpste. Sie konnten ihre Schutzgarantien jedoch oft nicht durchsetzen.<ref>Thomas Brechenmacher: ''Der Vatikan und die Juden. Geschichte einer unheiligen Beziehung.'' Beck, München 2005, ISBN 3-406-52903-8, S. 21–26</ref>

Nach dem Massenmord von Fulda 1235 klagten überlebende Juden den Fuldaer Fürstabt [[Konrad III. von Malkos]] bei Kaiser [[Friedrich II. (HRR)|Friedrich II.]] an. Eine von ihm eingesetzte Untersuchungskommission mit jüdischen und christlichen Gelehrten aus ganz Europa stellte fest: