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Die Pflicht zum Tragen des Anwaltsbaretts in mündlichen Verhandlungen wurde im Zuge einer Novellierung der Amtstrachtregelungen bereits 1936 durch das NS-Regime aufgehoben. Das freiwillige Tragen des Anwaltsbaretts war und ist bis heute allerdings nicht verboten und war im Gerichtsalltag der Bundesrepublik noch bis in die 1950er Jahre zu beobachten.

Die Pflicht zum Tragen des Anwaltsbaretts in mündlichen Verhandlungen wurde im Zuge einer Novellierung der Amtstrachtregelungen bereits 1936 durch das NS-Regime aufgehoben. Das freiwillige Tragen des Anwaltsbaretts war - und ist bis heute - allerdings nicht verboten und war im Gerichtsalltag der Bundesrepublik noch bis in die 1950er Jahre zu beobachten.



Die Rangabzeichen an Richterbaretten entfielen 1966 mit der Abschaffung der früheren Richter-Amtsbezeichnungen; die Richter- und Staatsanwaltsbarette kamen daraufhin außer Gebrauch. Am [[Bundespatentgericht (Deutschland)|Bundespatentgericht]] wird seit etwa 1980 auf das Tragen der Barette verzichtet. Lediglich am Bundesgerichtshof sind noch Barette in Gebrauch. Bundesrechtlich ist das Barett aber immer noch für Richter- und Bundesanwälte geregelt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts tragen besondere, von der traditionellen Form abweichende Barette aus rotem Seidenstoff mit umlaufendem Rand ohne dreieckige Einschnitte.

Die Rangabzeichen an Richterbaretten entfielen 1966 mit der Abschaffung der früheren Richter-Amtsbezeichnungen; die Richter- und Staatsanwaltsbarette kamen daraufhin außer Gebrauch. Am [[Bundespatentgericht (Deutschland)|Bundespatentgericht]] wird seit etwa 1980 auf das Tragen der Barette verzichtet. Lediglich am Bundesgerichtshof sind noch Barette in Gebrauch. Bundesrechtlich ist das Barett aber immer noch für Richter- und Bundesanwälte geregelt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts tragen besondere, von der traditionellen Form abweichende Barette aus rotem Seidenstoff mit umlaufendem Rand ohne dreieckige Einschnitte.

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