„Robe“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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{| class="wikitable"

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! colspan="6" | KleidungRoben der deutschen Justiz

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| [[Datei:Single Breasted Plain – Khaki-Red Solaro Suit.jpg|zentriert|rahmenlos|312x312px]]

| {{Bilderwunsch|egal|Robe eines Urkungsbeamten|Benutzer=[[Benutzer:Ruhrgur|Ruhrgur]]⠀[[Benutzer Diskussion:Ruhrgur|📣]] • [[Portal:Recht|⚖️]] • [[Spezial:E-Mail_senden/Ruhrgur|✉]]}}

| {{Bilderwunsch|egal|Robe eines Rechtsanwalts mit Besatz aus Atlasseide (Satin)|Benutzer=[[Benutzer:Ruhrgur|Ruhrgur]]⠀[[Benutzer Diskussion:Ruhrgur|📣]] • [[Portal:Recht|⚖️]] • [[Spezial:E-Mail_senden/Ruhrgur|✉]]}}

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|[[Datei:Amtsrobe.jpg|zentriert|rahmenlos|333x333px]]

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| [[Wahlverteidiger|nicht-anwaltliche Wahlverteidiger]], [[Justiziar|Justitiare]], [[Wirtschaftsjurist|Wirtschaftsjuristen]], [[Referendare]], [[Schöffe (ehrenamtlicher Richter)|Schöffen]]

| [[Urkundsbeamte]]

| [[Rechtsanwälte]]

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| [[Bundesrichter (Deutschland)|Bundesrichter]]

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| Ordentliche Kleidung, meist [[Hemd]], [[Bluse]] oder [[Anzug]]

| Einfache schwarze Robe ohne Besatz über ordentlicher Kleidung

| Schwarze Robe mit Besatz aus [[Atlasbindung|Atlasseide]] über ordentlicher Kleidung

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Die scharlachroten Roben der Richter des [[Bundesverfassungsgericht]]s entsprechen nicht dem ansonsten in Deutschland gebräuchlichen Robentypus. Sie wurden vielmehr in den 1950er Jahren speziell von einem Münchener Kostümbildner entworfen, der als Vorbild eine Richtertracht der Stadt [[Florenz]] aus dem 15. Jahrhundert wählte. Verfassungsrichter tragen besondere Barette und anstelle der Krawatten [[Jabot]]s, lange weiße Halsbinden, die den zur Amtstracht evangelischer Pastoren gehörenden [[Beffchen]] ähneln.

=== Barette als Bestandteil der Amtstracht ===

[[Datei:Barett eines Oberstaatsanwalts.jpg|mini|Barett zur Amtstracht eines Oberstaatsanwalts]]

In der Vergangenheit war neben der Robe ein charakteristisch geformtes [[Barett]] Bestandteil der Amtstracht von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten. Das Barett bestand der amtlichen Vorgabe gemäß aus einem rund geschnittenen und leicht gefalteten Kopfteil aus Wollstoff, das mit einer breiten, am unteren Rand des Baretts ansetzenden, steif nach oben abstehenden und seitlich dreieckig eingeschnittenen Krempe versehen war. Farben und Materialien der Barette entsprachen denen der jeweiligen Robe, wobei die Außenseite der Krempe aus dem gleichen Material wie der Robenbesatz gefertigt war.

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DasDie Pflicht zum Tragen des Anwaltsbaretts in mündlichen AnwaltsbarettVerhandlungen wurde im Zuge einer Novellierung der Amtstrachtregelungen bereits 1936 durch das NS-Regime abgeschafftaufgehoben. Das freiwillige Tragen des Anwaltsbaretts war – und ist bis heute – allerdings nicht verboten und war im Gerichtsalltag der Bundesrepublik noch bis in die 1950er Jahre zu beobachten.

Die Rangabzeichen an Richterbaretten entfielen 1966 mit der Abschaffung der früheren Richter-Amtsbezeichnungen; die Richter- und Staatsanwaltsbarette kamen daraufhin außer Gebrauch. Am [[Bundespatentgericht (Deutschland)|Bundespatentgericht]] wird seit etwa 1980 auf das Tragen der Barette verzichtet. Lediglich am Bundesgerichtshof sind noch Barette in Gebrauch. Bundesrechtlich ist das Barett aber immer noch für Richter- und Bundesanwälte geregelt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts tragen besondere, von der traditionellen Form abweichende Barette aus rotem Seidenstoff mit umlaufendem Rand ohne dreieckige Einschnitte.

=== Rechtsfragen zur Robe ===