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:Die Auslieferung von Fahnenflüchtigen von Westberlin an die Bundesrepublik Deutschland [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14023511.html fand zwar real in wenigen Fällen statt], ihre Rechtmäßigkeit wurde aber als fragwürdig angesehen ([https://books.google.de/books?id=T8ccbREMh24C&pg=PA290&lpg=PA290&dq=westberlin+fahnenflucht+bundeswehr&source=bl&ots=DyjNuMks-x&sig=uqnePgrAT2nzoP02Hda6RxyR5bg&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjUq5-jwf3NAhVImBoKHUfJCuUQ6AEINjAD#v=onepage&q=westberlin%20fahnenflucht%20bundeswehr&f=false siehe z.B. hier S. 290, insbes. Anm. 22, S. 290f.]). Westberlin war außerdem auch kein Bundesland sondern unter alliierter Verwaltung, ist also kein gutes Beispiel für die Fragestellung. Möglich wurde eine Auslieferung ohnehin nur durch stümperhaften Umgang mit dem „Problem Bundeswehr“ und schlechter Beratung. Die Ausgelieferten hatten sich beispielsweise in Westdeutschland nicht abgemeldet. Und spätestens mit dem Erhalt des Erfassungsbescheids konnte man wissen, dass es Zeit ist, sich aus dem Staub zu machen und sich abmelden. Erst mit dem Erhalt des Musterungsbescheids konnte überhaupt Fahnenflucht vorliegen, nach Erhalt des Einberufungsbescheids lag sie (zumindest aus Sicht der Alliierten) garantiert vor und der Status Westberlins war kein Schutz mehr. Es gab damals auch eine Sichtweise, die davon ausging, dass die Bundeswehr die – nur wenigen – potentiellen Störenfriede ganz gern ziehen ließ, weil die ohnehin nur Ärger bedeuteten. Ich weiß von dem Fall eines (unwilligen) Wehrpflichtigen, der sich darauf konditioniert hatte, sich regelmäßig beim Fahnenappell zu übergeben. Nach zwei Monaten war er wieder draußen. Die Totalverweigerer dagegen gingen zwar hin, verweigerten aber den ersten (und alle folgenden) Befehle, verbrachten die 15 Monate im Bundswehrknast und kamen dann (meist sehr belesen) mit dem Ende ihrer Grundwehrdienstzeit wieder frei. Einmal in der Woche kam ein Offizier in die Zelle, gab einen Befehl, der natürlich verweigert wurde und der Knast wurde um eine Woche verlängert, bis halt nach 15 Monaten die Zeit zum Abschiednehmen gekommen war. Für Militär war das noch recht zivilisiert. --[[Spezial:Beiträge/217.87.125.209|217.87.125.209]] 19:44, 18. Jul. 2016 (CEST)

::Spannend... Für mich persönlich ist natürlich besonders der Beginn deines Posts sehr interessant, da das ja meinen "Anfangsverdacht" in Bezug auf Abkommen zwischen Bundesländern recht deutlich bestätigt. Ist aber auch wirklich eine Spezialmaterie. Umso aufschlussreicher, was du herausgefunden hast!--[[Benutzer:Hubon|Hubon]] ([[Benutzer Diskussion:Hubon|Diskussion]]) 01:01, 19. Jul. 2016 (CEST)

:::Das macht das, was Snevern oben beigetragen hat, nicht ungültig oder unwichtig. Hier wirken ja Strafrecht und Staatsrecht zusammen und berühren sich. Wir kennen aus US-amerikanischen Filmen das Grundmotiv, dass Flüchtende die Grenze eines Bundesstaates überqueren müssen, um – unterschiedliche Bundesstaatsgesetzgebung nutzend – erstml davonzukommen, weil sie kein Bundesgesetz verletzt haben (dann würde das FBI sie bundesstaatsübergreifend verfolgen). In Deutschland gibt es da nach meinem Eindruck eine viel sorgfältigere Feinabstimmung zwischen des Bundesländern. Stichworte bei dieser Snchronisierung wären in diesem Zusammenhang auch die [[MPK]] und die [[Fachministerkonferenzen der deutschen Länder]], im Falle deiner Fragestellung besonders die [[Innenministerkonferenz]] (IMK) und die [[Justizministerkonferenz]] (JMK). --[[Spezial:Beiträge/217.87.125.209|217.87.125.209]] 02:40, 19. Jul. 2016 (CEST)

== Alte Menschen in Deutschland - wo leben die? ==