„Wikipedia:Auskunft“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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Wenn der Hinterherfahrende dabei einen "halben Herzinfakt" erleidet, dann hört sich das für mich nach [[Körperverletzung]], womöglich nach einer gefährlichen Körperverletzung an. Und selbst, wenn der andere Fahrer ihn nur erleiden ''soll'', dann ist das immer noch eine versuchte Körperverletzung. Womöglich liegt auch ein [[Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr]] vor. Grundloses Bremsen erhöht zudem im Fall eines Unfalls den eigenen Mitverschuldensanteil, heißt: Der Grundlos-Bremsende muss mehr zahlen. Wie das die Versicherung findet, wird sie dem Verursacher dann auch noch mitteilen. Ich würde von solchen Spielereien ernsthaft abraten. --[[Spezial:Beiträge/87.123.26.164|87.123.26.164]] 21:19, 18. Aug. 2016 (CEST)

:Von Bremsen ist ja keine Rede. --[[Spezial:Beiträge/84.119.201.158|84.119.201.158]] 21:25, 18. Aug. 2016 (CEST)