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:::::::::::::Wo genau dasselbe steht, was ich sagte. --[[Spezial:Beiträge/84.119.201.158|84.119.201.158]] 14:58, 19. Aug. 2016 (CEST)

::::::::::::::Wenn du dir genau das aussuchst, was zum (un-)erwünschten Ergebnis führt, dann ja. Wenn du links und rechts schaust, wirst du sehen, dass "Gebot" auch eine Kategorie der Ethik ist, nicht nur des Rechts. --[[Benutzer:Eike sauer|Eike]] ([[Benutzer Diskussion:Eike sauer|Diskussion]]) 15:08, 19. Aug. 2016 (CEST)

::::::::::::::::Ich kann dir leider nicht folgen. Sogar bei Ethik und Religion steht (für mich durchaus überraschend) dasselbe, was ich gesagt habe: Ein Gebot ist eine verbindliche Anordnung. Und nicht etwa ein frommer Wunsch oder eine Vorstufe eines geplanten Verbots oder was auch immer du mit deinem Einwand meintest. Wobei es hier im Kontext klar um die Rechtslage ging, also um den juristischen Gebotsbegriff. Der Innenminister redete doch über ein Rechtsthema und nicht über die 10 Gebote des Alten Testaments oder allgemeine Ethik. Aber das führt jetzt auch zu weit hier. --[[Spezial:Beiträge/84.119.201.158|84.119.201.158]] 15:42, 19. Aug. 2016 (CEST)

{{erledigt|--[[Benutzer:Eike sauer|Eike]] ([[Benutzer Diskussion:Eike sauer|Diskussion]]) 14:51, 19. Aug. 2016 (CEST)}}