„Wikipedia:Checkuser/Anfragen/Versionsgeschichte 1“ – Versionsunterschied – Wikipedia


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Es scheint angebracht, es noch ein weiteres Mal zu wiederholen: Mittels CU lassen sich keine "Unschuldsbeweise" erbringen, das gilt natürlich auch für das Offenlegen der IPs auf andere Weise. Es gibt Mittel und Wege, auch von geographisch verschiedenen IPs aus zu editieren. (Das ist keine theoretische Überlegung - auf en: gab es erst kürzlich einen [[:en:http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administrators'_noticeboard/IncidentArchive426#Mantanmoreland_and_Bassettcat|Fall]], bei dem eine IP "located an estimated 500 - 1000 miles away" verwendet wurde, um verschiedene Benutzer vorzutäuschen.) Damit soll hier niemandem so etwas unterstellt werden, es ist nur eine Warnung vor endgültigen Schlüssen à la "Das ist der Beweis!" und eine Erklärung, warum wir solche Anfragen stets ablehnen.

Ich sehe höchstens noch folgende Möglichkeit, wie CU hier eine Rolle spielen könnte: Wenn ein signifikanter Teil der Diskussionsteilnehmer [[Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Benutzer:Syrcro und Benutzer:Robert Michael Schulz|hier]] die Sperre als gerechtfertigt ansieht und zur Klärung der Meinungsverschiedenheit eine CU-Abfrage gegen Robert Michael Schulz und 89.247.47.64 mit dem Ziel der ''Bestätigung'' von Syrcros Annahme beantragen würde, wäre das zwar ein CU-Antrag mit einem eher dünn begründeten Anfangsverdacht, aber die Zustimmung von Robert Michael Schulz dürfte es leichter machen, dem Antrag trotzdem stattzugeben.

Entlinkts erste Vermutung ist vielleicht gar nicht einmal so abwegig; es sei daran erinnert, dass die Regel Nummer 3 aus [[WP:KPA]], auf die sich die Löschungen stützten ("Ob der Diskussionspartner andernorts in der Wikipedia Fehler begangen haben mag..."), wahrscheinlich [[Benutzer:KarlV/Dokumentation#WENN_DIE_REGELN_DAS_ST.C3.96REN_ST.C3.96REN_.C3.84NDERE_DIE_REGELN_STRATEGIE|ursprünglich von Rosa Liebknecht verfasst wurde]], und jedenfalls von ihm unter Sockenpuppengebrauch verteidigt wurde (bis heute erfolgreich). Allerdings ist nicht ganz klar, welchen konkreten Nutzwert die Bestätigung von Entlinkts Vermutung per CU hätte - die bekannten Accounts aus diesem SP-Zoo sind bereits gesperrt, und einen "Unschuldsbeweis" in derer Frage, wegen derer dieser Antrag ursprünglich gestellt wurde, würde das ebenfalls nicht darstellen. Das gälte auch für eine Bestätigung des Verdachts gegen Sambalolec; und ein CU-Antrag gegen ihn und 89.247.47.64 müsste ohnhin erst einmal darlegen, worin der gravierende SP-Missbrauch bestanden haben sollte.

Grüße, [[Benutzer:HaeB|HaeB]] 04:53, 6. Jul. 2008 (CEST)</div>